Definition:
Als Militaria werden historische militärische (und zum Teil auch polizeiliche) Ausrüstungs- und Uniformgegenstände oder deren Replika bezeichnet, die aufgrund ihrer geschichtlichen oder antiquarischen Relevanz als Sammlerstücke betrachtet werden.
Wichtig!:- MILITARIA 1933 - 1945
Jeder Käufer von Militariaexponaten aus der Zeit zwischen 1933 - 1945 verpflichtet sich zur strengen Einhaltung der §§ 86 und 86a des Strafgesetzbuches. Diese besagen, dass die Verwendung der zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit von 1933 - 1945 ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung zu erfolgen hat. Diese Gegenstände werden nur unter dieser Voraussetzung angeboten und verkauft.






